Facebook-Fanpage: Abschalten durch Datenschutzbehörden möglich
Am 11.09.2019 hat das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Datenschutzbehörden einen Betreiber einer Facebook-Fanpage verpflichten können, diese Fanpage abzuschalten. Voraussetzung dafür ist, dass „die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist“.