Informationspflichten nach dem KDG

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Katholische Datenschutzaufsicht Nord
Diözesandatenschutzbeauftragter
Herr Andreas Bloms
Unser Lieben Frauen Kirchhof 20
28195 Bremen

2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang zur Erfüllung unserer Aufgaben als Datenschutzaufsicht nach § 6 Abs. 1 lit. f) i.V.m. §§ 42 ff. KDG, insbesondere §§ 44 und 47 KDG. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Sachverhaltsaufklärung, Bewertung der Rechtmäßigkeit, Verhängung von Sanktionen oder Abstimmung in Gremien der deutschen Aufsichtsbehörden.

3. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Akten, welche Ihre personenbezogenen Daten enthalten, werden grundsätzlich fünf Jahre nach Schließung der Akte aufbewahrt. Anschließend sind die Akten dem Bischöflichen Archiv anzubieten. Unterlagen, die das Archiv nicht übernimmt, werden datenschutzgerecht gelöscht.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Der technische Betrieb für die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche im erforderlichen Umfang zur Erfüllung unserer Aufgaben stattfindet, erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß § 29 KDG durch die extenz GmbH. Unser Dienstleister ist uns gegenüber streng weisungsgebunden und entsprechend vertraglich verpflichtet. Sofern Sie um Überprüfung einer Datenverarbeitung bei einer anderen Person oder Stelle gebeten haben, werden Ihre Daten nur an diese Person oder Stelle übermittelt, wenn eine Überprüfung ansonsten nicht möglich wäre, es sei denn, Sie weisen uns darauf hin, dass Sie keinesfalls eine solche Übermittlung möchten. Insbesondere geben wir Ihre Daten dann an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter weiter, wenn Sie uns gebeten haben, Sie bei der Ausübung Ihrer folgenden Rechte zu unterstützen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Darüber hinaus werden Ihre Daten ggf. an eine zuständige oder zu beteiligende Aufsichtsbehörde, Sachverständige, Organe der Rechtspflege oder Meldebehörden zur Adressermittlung übermittelt.

5. Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten, § 16 KDG

Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns die in Ihrer Eingabe genannte Stelle zusätzliche oder abweichende personenbezogene Daten über Sie zur Verfügung stellt. Hierüber würden Sie im Rahmen einer Antwort rechtzeitig informiert.

6. Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten über ihre Person verarbeitet werden. In diesem Fall haben Sie ein Recht auf Auskunft über gespeicherten Daten, einschließlich der in § 17 KDG genannten Informationen.
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, die Sie betreffen, zu verlangen (§ 18 KDG).
Sie haben das Recht, zu verlangen, dass personenbezogene Daten, die Sie betreffen, unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 19 KDG im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft: z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung) und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 20 KDG genannten Voraussetzungen vorliegt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche Sie betreffen, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn:

  • wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KDG) oder
  • die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KGD) oder
  • die Verarbeitung erfolgt im Rahmen unserer aufsichtsrechtlichen Befugnisse (insbesondere §§ 44, 47 KDG).

7. Informationen nach § 49 Abs. 1 KDG (gilt nur für datenschutzrechtliche Beschwerden)

Wenn Sie eine datenschutzrechtliche Beschwerde eingereicht haben und die Datenschutzaufsicht sich nicht mit der Beschwerde nach § 48 KDG befasst oder die betroffene Person nicht innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der erhobenen Beschwerde gemäß § 48 KDG in Kenntnis gesetzt hat, haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf gemäß § 49 Abs. 1 KDG beim Datenschutzgericht einzulegen. Zuständig ist das Interdiözesane Datenschutzgericht (IDSG), welches unter Interdiözesanes Datenschutzgericht, Geschäftsstelle, Kaiserstraße 161, 53113 Bonn, erreichbar ist.

Stand: 01/2024 

Die Informationspflichten nach dem KDG können Sie auch hier herunterladen.