Der Diözesandatenschutzbeauftragte der norddeutschen Bistümer ist beauftragt, über die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften zu wachen. Er ist somit der vertrauliche Ansprechpartner für die Aufsicht über kirchliche Dienststellen im Bereich des Erzbistums Hamburg, der Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie dem niedersächsischen Teil des Bistums Münster (Offizialat Vechta). Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu unseren Zielen und der Tätigkeit des Diözesandatenschutzbeauftragten.