Anlass zur Schaffung der Konferenz
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) erwartet, dass die kirchlichen Aufsichtsbehörden untereinander zusammenarbeiten. Hierdurch soll eine möglichst einheitliche Anwendung der Datenschutzbestimmungen gefördert werden. Vor diesem Hintergrund haben sich die Diözesandatenschutzbeauftragten zur „Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten“ zusammengeschlossen. Die Grundlagen für ihre Zusammenarbeit sind in der „Geschäftsordnung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der katholischen Kirche Deutschlands“ festgelegt.
Mitglieder der Konferenz
Die von den Bischöfen ernannten Diözesandatenschutzbeauftragten und im Verhinderungsfall ihre Vertreter.
Regelmäßige Gäste
- Der Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- Der Datenschutzbeauftragte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD)
- Ein Vertreter der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK)
- Ein(e) Vertreter(in) des Katholischen Büros Berlin
Weitere Gäste
Nach Abstimmung der Mitglieder, können weitere Gäste zu den Konferenzen eingeladen werden. Gerne werden hierzu auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz aus dem räumlichen Bereich des Tagungsortes eingeladen.
Sprecher der Konferenz
Aus dem Kreis der Mitglieder wird jeweils ein Sprecher für den Zeitraum eines Jahres bestimmt. Für das Jahr 2023 ist diese Aufgabe dem Diözesandatenschutzbeauftragten Herrn Matthias Ullrich übertragen worden.
Durchzuführende Sitzungen
Die Konferenz tritt mindestens vier Mal und höchstens 6 Mal im Jahr zusammen. Die Tagungsorte wechseln dabei regelmäßig. Sie werden jeweils vom Sprecher der Konferenz festgelegt. Auf ihnen werden aktuelle Themen und gemeinsame Anliegen erörtert. So unterstützen sich die Datenschutzbeauftragten gegenseitig in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Darüber hinaus geben gemeinsame Empfehlungen zur einheitlichen Handhabung der gesetzlichen Vorschriften heraus.