Im Rahmen unserer Tätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde sind wir verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zu geben, uns über gewisse datenschutzrechtliche Vorgänge zu informieren, sowie Ihnen eine Plattform zur Beschwerde bereitzustellen. Um Ihnen dies zu ermöglichen, sind
- die Meldung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. § 36 Abs. 4 Satz 2 KDG,
- die Meldung einer Datenschutzpanne gem. § 33 KDG und
- die Beschwerde gem § 48 Abs. 1 KDG
über Online Formulare möglich.