Fortbildungsmöglichkeiten für betriebliche Datenschutzbeauftragte
Für den Nachweis der Fachkunde ist keine Zertifizierung notwendig. Der Besuch entsprechender Seminare oder der Erwerb der Fachkunde auf andere Weise reicht aus. Dies muss aber nachvollziehbar bzw. nachweisbar sein.
Besuchte Schulungen / Seminare zum BDSG (neu) bzw. zur DSGVO werden für die Fachkunde anerkannt, wenn das Wissen um die kirchlichen Spezifika im Allgemeinen und des KDG im speziellen anderweitig erworben wurde. Der zeitliche Umfang der Vermittlung bzw. Aneignung dieser Grundlagen sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Inhalten stehen.
Den Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten zu den Mindestinhalten der Fachkunde betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r) vom 8. Februar 2018 können Sie hier herunterladen: https://www.kdsa-nord.de/beschluesse
Vorträge des Diözesandatenschutzbeauftragten
Im folgenden finden Sie eine Auswahl der bisherigen Vorträge des Diözesandatenschutzbeauftragten.
Das kirchliche Datenschutzgesetz, 17./24.05.2018, Fortbildung Bistum Hildesheim
DIAG-MAV im Erzbistum Hamburg, 24./25.04.2018, Schwerin/Hamburg
Datenschutz im Pfarrbüro, 12.09.2017, St. Raphael, Garbsen
Datenschutz in Schulen, 24.02.2017, Schulleitungen Bistum Hildesheim, Hannover
Datenschutz im Pfarrbüro, 18.03.2015, Pfarrsekretärinnenfortbildung Roncallihaus Magdeburg
Datenschutz im Pfarrbüro, 16.04.2013, Pfarrsekretärinnenfortbildung Kloster Nütschau