Fortbildung

Fortbildungsmöglichkeiten für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Für den Nachweis der Fachkunde ist keine Zertifizierung notwendig. Der Besuch entsprechender Seminare oder der Erwerb der Fachkunde auf andere Weise reicht aus. Dies muss aber nachvollziehbar bzw. nachweisbar sein.

Besuchte Schulungen / Seminare zum BDSG (neu) bzw. zur DSGVO werden für die Fachkunde anerkannt, wenn das Wissen um die kirchlichen Spezifika im Allgemeinen und des KDG im speziellen anderweitig erworben wurde. Der zeitliche Umfang der Vermittlung bzw. Aneignung dieser Grundlagen sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Inhalten stehen.

Den Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten zu den Mindestinhalten der Fachkunde betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r) vom 8. Februar 2018 können Sie hier herunterladen: https://www.kdsa-nord.de/beschluesse

Vorträge des Diözesandatenschutzbeauftragten

Im folgenden finden Sie eine Auswahl der bisherigen Vorträge des Diözesandatenschutzbeauftragten.

Das kirchliche Datenschutzgesetz, 17./24.05.2018, Fortbildung Bistum Hildesheim

DIAG-MAV im Erzbistum Hamburg, 24./25.04.2018, Schwerin/Hamburg

Datenschutz im Pfarrbüro, 12.09.2017, St. Raphael, Garbsen

Datenschutz in Schulen, 24.02.2017, Schulleitungen Bistum Hildesheim, Hannover

Datenschutz im Pfarrbüro, 18.03.2015, Pfarrsekretärinnenfortbildung Roncallihaus Magdeburg

Datenschutz im Pfarrbüro, 16.04.2013, Pfarrsekretärinnenfortbildung Kloster Nütschau