Auch auf der letzten Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten in Bremen am 10. und 11. Oktober 2018 gab es wieder viele Themen zu besprechen.
Immer öfter ist die Frage an uns herangetragen worden, ob das Elternrecht durch Vollmacht auf eine Einrichtung übertragen oder auf dieses Recht verzichtet werden kann. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten ist der Ansicht, dass weder eine Übertragung des Elternrechts noch ein pauschaler Verzicht zulässig ist. Den hierzu ergangenen Beschluss sowie die ausführliche Begründung finden Sie hier.
Den Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten zu den Facebook Fanpages können Sie ebenfalls hier herunterladen.
Daneben hat die Konferenz eine Arbeitshilfe veröffentlicht, welche Vorschriften der Durchführungsverordnung unter dem KDG fortgelten und welche Besonderheiten zu beachten sind. Die Arbeitshilfe finden Sie hier zum downloaden.