Das Katholische Datenschutzzentrum KdöR als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für das Bistum Aachen, das Bistum Essen, das Erzbistum Köln, das Bistum Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und das Erzbistum Paderborn hat ein Muster „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ auf ihrer Homepage veröffentlicht, welches Sie unter folgendem Link herunterladen können: Katholisches Datenschutzzentrum. Zu finden ist das Muster unter der Rubrik „Muster und Checklisten“.
Jede Einrichtung ist verpflichtet, das bereits nach der KDO zu führende Verfahrensverzeichnis an die Anforderungen nach § 31 Gesetz über den Katholischen Datenschutz (KDG) anzupassen. Hierzu wird den Einrichtungen nach § 57 Abs. 4 KDG eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2019 gewährt. Bei der Umsetzung dieser Pflicht kann das vom Katholischen Datenschutzzentrum KdöR herausgegebene Muster als wertwolle Unterstützung dienen.