In den vergangenen Tagen mehren sich Meldungen, dass die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ auf betrügerische Weise versucht, kostenpflichtige Drei-Jahres-Abos an Unternehmen zu vermitteln.
Die Art und Weise des Vorgehens ist bereits bekannt. Mit einem offiziell aussehenden Schreiben soll den Unternehmen suggeriert werden, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, das Formular auszufüllen und unterschrieben per Fax zurückzusenden. So wird der Leser bereits einleitend auf folgendes hingewiesen:
„[…] um ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen […]“
Ergänzt wird dies dadurch, dass den Unternehmen eine kurze Frist bis zum 9. Oktober 2018 gesetzt wird, um die Daten im Formular zu ergänzen oder zu korrigieren. Hierdurch wird eine Eilbedürftigkeit suggeriert, um damit den Druck auf die Unternehmen zu erhöhen, das Schreiben nicht vollständig durchzulesen.
Angaben im Kleingedruckten beachten:
Tatsächlich wird mit der Unterschrift ein kostenpflichtiges Abo für drei Jahre abgeschlossen. Dieses Abo, mit welchem dem Unternehmen beispielsweise die Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten angeboten werden soll, kostet jährlich 498 EUR netto.
Insgesamt soll durch das Schreiben der Eindruck vermittelt werden, das eine rechtliche Verpflichtung zur Unterschrift besteht. Dies ist jedoch nicht zutreffend.
Falls Sie externe Hilfe bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen, sollten Sie auf die Seriosität der Dienstleister achten. Zudem können Sie viele Informationen bereits auf unserer Homepage finden, die Ihnen die Umsetzung erleichtern soll.
Die vollständige Meldung finden Sie hier: Heise-Meldung vom 02.10.2018