Die wichtigste Informationsgrundlage ist dabei die Übermittlung aus dem staatlichen Melderegister. Ergänzt wird sie durch kirchliche Amtshandlungsdaten und ergibt zusammen das Gemeindemitgliederverzeichnis.
- Wie ist hiermit umzugehen?
- Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen?
Wir haben hierzu eine Arbeitshilfe erstellt, die über diese Fragen und die Lösung weiterer Problemsituationen informiert.
Die Arbeitshilfe "Datenschutz im Pfarrbüro" sowie die "FAQ - Die Anwendung des KDG" im Pfarrbüro können Sie hier herunterladen: https://www.kdsa-nord.de/arbeitshilfen