Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der EU-U.S. Privacy Shield nicht als Rechtsgrundlage für die Übertragung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika zugrunde gelegt werden kann.
Die zugehörige Pressemitteilung [extern][1] sowie das Urteil (in der vorläufigen Fassung) [extern][2] wurden veröffentlicht.
Die katholischen Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen die Auswirkungen der Entscheidung für die kirchlichen Einrichtungen.
Quellen
[1] https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_3117872/de/
[2] https://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?docid=228677&text=&dir=&doclang=DE