KI - Künstliche Intelligenz

Die Fähigkeiten und die allgemeine Verfügbarkeit von Methoden und Modellen der Künstlichen Intelligenz (KI, oder auch AI - Artificial intelligence) und Anwendungen, die sich dieser bedienen, haben seit der Veröffentlichung von Chat GPT im November 2022 in großem Umfang zugenommen. 

Die mit diesen Modellen in den Bereichen der Text-, Ton-, Bild- und Filmerstellung und -bearbeitung möglichen Leistungen sind beachtlich und bergen - insbesondere vor dem Hintergrund des damit einhergehenden Potenzials für eine missbräuchliche Nutzung (z.B. Phishing-Angriffe, Generierung von gefälschten Nachrichten, Diskreditierung oder Erpressung von Personen) - eine Vielzahl von Möglichkeiten, aber auch grundsätzliche Fragen in sich. 

Losgelöst von der Art einer Anwendung oder eines Dienstes, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt aus datenschutzrechtlicher Sicht das KDG. 

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist u.a.

  • eine Rechtsgrundlage erforderlich,
  • gilt der Zweckbindungsgrundsatz,
  • gilt das Gebot der Datensparsamkeit,
  • ist die Sicherheit der Verarbeitung sicherzustellen und
  • ist die Transparenzpflicht (z.B. Informationspflichten) einzuhalten.

Ferner müssen die Betroffenenrechte (u.a. Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Widerruf der Einwilligung) wahrgenommen werden können. Die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung ist zu prüfen.

Weitere - über den Datenschutz hinausgehende - Rahmenbedingungen sind in der KI-Verordnung ("Gesetz über Künstliche Intelligenz" [1]) formuliert.

Bezüglich der Nutzung von Methoden und Modellen der KI sind verschiedene Papiere und Stellungnahmen, u.a. von den staatlichen Aufsichtsbehörden aber auch vom Europäischen Datenschutzausschuss im Rahmen einer Stellungnahme gemäß Artikel 64 Abs. 2 DSGVO veröffentlicht worden.

Referenzen