Im Juli 2021 war die erste digitale Querschnittsprüfung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Kindertagesstätten abgeschlossen worden (siehe auch Meldung „Die Digitalisierung der Datenschutzprüfung“). Auf der Grundlage der gegebenenfalls festgestellten Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen waren Anordnungen getroffen worden, die seitens der Einrichtung umzusetzen waren.
Im Rahmen einer Nachprüfung soll nun der Umsetzungsstand der angeordneten Maßnahmen überprüft werden. Stichprobenartig wurden einige Einrichtungen zufällig – und dabei gleichmäßig über die Diözesen verteilt – ausgewählt und inzwischen schriftlich aufgefordert, entsprechend geeignete Nachweise vorzulegen.