Brexit Handelsabkommen II

Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten

Bereits am 29. Dezember 2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass sich die Europäische Union (EU) und Großbritannien auf ein Handelsabkommen geeinigt haben. Dieses Abkommen, welches offiziell als "Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits" bezeichnet wird, sieht in Artikel FINPROV.10A Abs. 1 eine Übergangsfrist in Bezug auf den Transfer von personenbezogenen Daten von der EU nach Großbritannien vor.

Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten kirchlicher Einrichtungen in Großbritannien und Nordirland hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten am heutigen Tag einen Beschluss gefasst, welchen Sie unter folgendem Link herunterladen können: https://www.kdsa-nord.de/beschluesse

Das Handels- und Kooperationsabkommen, welches nun auch in deutscher Sprache vorliegt, können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22020A1231(01)&from=DE