Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über eine Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden informieren, welche bereits am 6. Juni 2018 veröffentlicht worden ist.
Hintergrund dieser Entschließung ist das Urteil des EuGH zu den sogenannten Fanpages auf Facebook. Der EuGH hat mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass sowohl der Betreiber der Fanpage als auch Facebook gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. In der Pressemitteilung, welche Sie hier herunterladen können, heißt es:
„Nach Ansicht des Gerichtshofs kann der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, diesen nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien.“
Betreibern einer Fanpage bei Facebook wird dringend angeraten, die in der Entschließung beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Frau Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, betont in diesem Zusammenhang, „Nichtstun ist keine Option! […]“
Die Entschließung der Datenschutzkonferenz finden Sie hier.
Die Entscheidung des EuGH können Sie im Volltext hier herunterladen.
Um auch weiterhin aktuelle Informationen zu erhalten, weisen wir an dieser Stelle auf unseren Newsletter hin, den Sie hier abonnieren können.