24. Mai 2018
Dieses Datum dürften alle von Ihnen insbesondere mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in Verbindung bringen, welches heute in Kraft getreten ist. Dieses haben wir auch zum Anlass genommen, unseren Internetauftritt transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Neben dem klaren Design und der Neustrukturierung der Menüleiste haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unmittelbar über das Meldeformular uns gegenüber anzuzeigen. Daneben besteht ebenfalls die Möglichkeit, Datenschutzverletzungen (Datenpanne melden) sowie Beschwerden ebenfalls über Meldeformulare unmittelbar bei uns einzureichen.
Auch möchten wir Ihnen erneut die KDG-Praxishilfen sowie die Arbeitshilfen, welche nunmehr in der Infothek zu finden sind, als Lektüre empfehlen. Diese geben wertvolle Tipps bei der Umsetzung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einige Arbeitshilfen müssen noch aktualisiert werden. Diese werden wir Ihnen jedoch auch zeitnah zur Verfügung stellen. Der Themenbereich ist in der kommenden Zeit ebenfalls noch zu aktualisieren.
Einen hohen Stellenwert nehmen für uns die Beschlüsse der Konferenz der Datenschutzbeauftragten im Bereich der katholischen Kirche Deutschlands ein, sodass diese mit einem gesonderten Menüpunkt Beachtung finden. Die Beschlüsse dienen insbesondere dazu, die einheitliche Anwendung des KDG bundesweit sicherzustellen.
Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin stets über aktuelle Themen rund um den Datenschutz informieren. Hierzu können Sie auch unseren Newsletter bestellen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle einladen, unseren neuen Internetauftritt zu entdecken und kennenzulernen.
Viel Freude auch weiterhin wünscht Ihnen das Team des Diözesandatenschutzbeauftragten der (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O..