In einer Woche treten die Regelungen des neuen Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) in Kraft. Mit der heutigen Meldung möchten wir Sie auf das vom Katholischen Datenschutzzentrum veröffentlichte Muster Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten sowie die ergänzenden Ausfüllhinweise hinweisen.
Das Katholische Datenschutzzentrum stellt Ihnen eine Word-Datei zur Verfügung, welche Sie als Verantwortlicher nutzen können, um Ihren Pflichten nach § 31 KDG nachzukommen. Das Muster finden Sie auf der Homepage des Katholischen Datenschutzzentrums in Dortmund unter diesem Link. Ebenso können Sie dort ein „12 Punkte Maßnahmenplan bis Mai 2018“ herunterladen, welche die wichtigsten Schritte kompakt auf zwei Seiten zusammenfasst.
Auch die Landesdatenschutzbehörden haben eine Reihe von Informationen herausgegeben. Deren Orientierungshilfen und Merkblätter können auch herangezogen werden, um weitere Informationen zum Datenschutz zu erlangen. Insbesondere die Orientierungshilfe des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie der Praxisratgeber „Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ bieten eine gute Übersicht zu den Anforderungen an die Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.