Der Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft hat das Bistum Osnabrück einen neuen § 5a eingegliedert. Danach sind künftig auch elektronische Klassen- und Notizbücher zulässig. Im Falle einer hierbei erfolgten Beauftragung eines Drittunternehmens sind dabei besondere Regelungen zu beachten.