Über den Datenschutz für einen Internetauftritt muss jeder Anbieter informieren. Dabei werden meist umfangreiche und schwierige Texte publiziert, die kaum jemand tatsächlich liest.
Hier Abhilfe zu schaffen und den Verbraucher „auf dem Weg in die neue digitale Welt“ mitzunehmen hat sich der Nationale IT-Gipfel 2015 vorgenommen. Dabei ist ein, in leichtem Deutsch geschriebenes einseitiges Muster (One-Pager) entstanden, das den Verbraucher schnell über die datenschutzrechtlichen Bedingungen beim Besuch der jeweiligen Homepage unterrichtet. Es kann von Unternehmen oder Behörden genutzt werden, „die ihre Datenverarbeitung auf einfache Weise im Internet transparent machen wollen“.
Die Datenschutzhinweise können nicht die rechtlich vorgeschriebene Datenschutzerklärung nach § 13 Telemediengesetz ersetzen. Sie sollte stattdessen zunächst angezeigt werden. Die meisten Nutzer werden mit den dort gegebenen Hinweisen zufrieden sein, die anderen können in der Datenschutzerklärung die Einzelheiten abrufen. In vorbildlicher Weise ist dies nunmehr bei der Deutschen Telekom erstmals genutzt worden. Unter dem Stichwort „Datenschutz ganz einfach“ wird, unter Benutzung des One-Pager der Verbraucher leichtfasslich unterrichtet. Er kann, wenn er will, von dort aus auch die ausführliche und kompliziertere Datenschutzerklärung aufrufen und einsehen.
Auch kirchliche Einrichtungen sind bestrebt, ihre Datenverarbeitung übersichtlich darzustellen und in dieser Hinsicht Offenheit gegenüber dem Verbraucher zu zeigen. Eine Verwendung diese Musters ist dafür ein gangbarer Weg.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „One-Pager“ als Muster für transparente Datenschutzhinweise vorgestellt. 19.11.2015
- Nationaler IT-Gipfel 2015: One-Pager Muster für transparente Datenschutzhinweise
- Nationaler IT-Gipfel 2015: Erläuterungen der Datenschutzhinweise
- Telekom: Datenschutz ganz einfach