Als Ersatz für das vom Europäischen Gerichtshof aufgehobene „Safe Harbor Abkommen“ hat die EU mit den USA einen Vertrag zum Datenaustausch zwischen den Einrichtungen und Firmen beider Handelszonen ausgehandelt, das als „Privacy Shield“ bezeichnet wird.
Die Vereinbarungen in diesem Vertrag sind jedoch genauso umstritten, wie im aufgehobenen Safe Harbor Vertrag zuvor. Jetzt hat die Artikel 29-Gruppe der Datenschützer der EU, unter Vorsitz der französischen Datenschutzbeauftragten Isabelle Falque-Pierrotin das Abkommen als mit dem Europäischen Datenschutzrecht vereinbar anerkannt, wobei jedoch in einem Jahr eine weitere Prüfung anhand der bis dahin gemachten Erfahrungen durchgeführt werden soll. In dem Abkommen hat die USA zugesagt, dass Kontrollen nur in sehr engen Grenzen durchgeführt werden sollen. Ab dem 1. August dieses Jahres können sich Firmen bescheinigen lassen, dass sie den Festsetzungen dieses Vertrages Folge leisten werden. Nur mit diesen Unternehmen kann ein rechtssicherer Datenaustausch stattfinden. Problematisch ist allerdings immer noch, dass EU-Bürger praktisch keine Rechte haben, sich gegen eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu wehren. Dies wurde vor allem vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli beanstandet.
Stellungnahme der Art. 29 Gruppe zum Privacy Shield (englisch)
Martin Holland, Privacy Shield: Auch EU-Datenschutzbeauftragter weist Safe-Harbor-Nachfolger zurück ,veröffentlicht bei heise online vom 31.05.2016