Seit dem 1. Januar 2016 gibt es eine Neuregelung der Datenschutzaufsicht für den Bereich der norddeutschen Diözesen.
Im Bereich der „norddeutschen Diözesen“ haben das Erzbistum Hamburg, die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta gemeinsam einen neuen Diözesandatenschutzbeauftragten nach § 16 Abs. 1 Satz 2 KDO bestellt.
Mit Wirkung vom 01. Januar 2016 ist hierzu Herr Andreas Mündelein ernannt worden. Er tritt an die Stelle des bisherigen Amtsinhabers Lutz Grammann, dessen Dienstsitz bisher in Hannover war. Datenschutzrechtliche Anfragen und Beschwerden aus dem kirchlichen Bereich sind daher ab sofort an Herrn Mündelein in Bremen zu richten.
Eine neue Beauftragung durch das Erzbistum Berlin sowie das Bistum Magdeburg wurde nicht mehr vorgenommen. Der Grund dafür liegt in der Absicht der Ostbistümer, für die Wahrnehmung der Datenschutzaufsicht einen eigenen, gemeinsamen Diözesandatenschutzbeauftragten mit Zuständigkeit für das Erzbistums Berlin und die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg zu ernennen. Genauere Angaben über die Person und den Dienstsitz liegen noch nicht vor.