Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist am 24. Mai 2018 in Kraft getreten. Zur Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage hat der Arbeitskreis der Diözesandatenschutzbeauftragten die nachfolgenden Praxishilfen erstellt. Beabsichtigt ist die Veröffentlichung von 18 Schriften. Sie werden von Zeit zu Zeit laufend ergänzt.
Diese Schriften können jederzeit frei genutzt werden. Sie können sie herunterladen, ausdrucken, kopieren und auch an andere Personen weitergeben. Gesichert sind die Dateien jedoch vor einer unautorisierten Veränderung des Inhalts. Ein entgeltlicher Weitervertrieb ist allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Verfasser zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Praxishilfen ggf. nicht auf dem aktuellen Stand sind.
PH 01 - Wichtige Schritte bis zum In-Kraft-Treten des KDG
PH 02 - Der Betriebliche Datenschutzbeauftragte nach dem KDG
PH 03 - Verantwortlichkeiten nach dem KDG
PH 04 - Auftragsverarbeitung nach dem KDG
PH 05 - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach dem KDG
PH 06 - Betroffenenrechte nach dem KDG
PH 07 - Transparenz- und Dokumentationspflichten nach dem KDG
PH 08 - Datenübermittlung an Drittländer
PH 09 - Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der Aufsicht nach dem KDG
PH 10 - Umgang mit Datenpannen
PH 11 - Datenschutz Folgenabschätzung nach dem KDG
PH 12 - Neue Anforderungen an die IT Sicherheit nach dem KDG
PH 13 - Datenschutzorganisation und -managemet nach dem KDG
PH 14 - Der Rechtsweg nach der KDSGO (die Veröffentlichung dieser Praxishilfe erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung)