Die erste digitale Querschnittsprüfung in ausgewählten Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist abgeschlossen. In den vergangenen Tagen wurden sowohl die Ergebnisse als auch Hinweise, soweit es erforderlich war, zur Verbesserung des Datenschutzes vor Ort an die verantwortlichen Stellen übersandt.
Anlass für die Prüfung war die Zunahme der Meldungen über Datenverluste durch Einbrüche in den Einrichtungen, bei denen Laptops oder andere Datenträger gestohlen worden waren. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten der Kinder und Eltern stand daher im Fokus der stichprobenartigen Prüfung; gleichzeitig wurden darüber hinaus aber auch andere Themenbereiche erfasst.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die Einrichtungen auf einem guten Weg im Hinblick auf die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind. Am häufigsten konnte Nachbesserungsbedarf im Bereich der Vermeidung unberechtigter Nutzung von IT-Systemen und Zugriff auf Daten, speziell die Sicherstellung der Aktualität vergebener Berechtigungen sowie im Bereich von deren Löschung, identifiziert werden. Hieran wird nun in den betreffenden Einrichtungen zu arbeiten sein.
Mit der Form einer Querschnittsprüfung verfügt die Datenschutzaufsicht nunmehr über ein weiteres Instrument zur Überwachung des Datenschutzes in den katholischen Einrichtungen im Norden. Sie soll nicht den wichtigen persönlichen Kontakt zu den Verantwortlichen in den Einrichtungen ersetzen, sie hilft aber bei der Erfüllung der Aufgaben der Behörde in einem flächenmäßig großen Zuständigkeitsbereich.